Grundpflege nach SGB XI

Pflegeleistungen, die individuell mit Patienten oder Angehörigen vereinbart werden.

  • Körperpflege
  • Mobilisation und  Lagerung
  • Mahlzeiten inklusive Hilfe bei Nahrungsaufnahme und Essenszubereitung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45 SGB XI)

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können von uns sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags

Behandlungspflege nach SGB V

Durchführung der vom behandelnden Arzt verordneten Behandlungspflegen.

  • Verabreichung von Medikamenten und Injektionen
  • Blutzucker- und Vitalwertmessung.
  • Wund- und Kompressionsverbände,
  • Stoma Versorgung und Tracheostama-Versorgung.
  • Parenterale Ernährung.

Vermittlung und Organisation

  • Pflege- und Pflegehilfsmittel
  • Essen auf Rädern
  • Friseur
  • Medizinische Fußpflege
  • Krankentransport
  • u.a

Grundpflege nach SGB XI

Pflegeleistungen, die individuell mit Patienten oder Angehörigen vereinbart werden.

  • Körperpflege
  • Mobilisation und  Lagerung
  • Mahlzeiten inklusive Hilfe bei Nahrungsaufnahme und Essenszubereitung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45 SGB XI)

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können von uns sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags

Behandlungspflege nach SGB V

Durchführung der vom behandelnden Arzt verordneten Behandlungspflegen.

  • Verabreichung von Medikamenten und Injektionen
  • Blutzucker- und Vitalwertmessung.
  • Wund- und Kompressionsverbände,
  • Stoma Versorgung und Tracheostama-Versorgung.
  • Parenterale Ernährung.

Vermittlung und Organisation

  • Pflege- und Pflegehilfsmittel
  • Essen auf Rädern
  • Friseur
  • Medizinische Fußpflege
  • Krankentransport
  • u.a

Kontaktieren Sie uns

Falls Sie weitere Informationen benötigen, zögern sie sich nicht um uns zu kontaktieren.
Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten.

Menü